Wie kann man eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Bitte vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Zeit, um Sie umfassend und persönlich zu beraten.
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Grippeschutzimpfungen
Unter „Grippe“ verstehen viele Menschen eine stärkere Erkältung, einen sogenannten „grippalen Infekt“. Die echte Grippe (Influenza) wird daher häufig unterschätzt. Influenzaviren verursachen schwere Atemwegsinfektionen, die oft zu Komplikationen führen, und leider auch viele Todesfälle, insbesondere bei älteren und / oder vorerkrankten Menschen. Der Verlauf der winterlichen Grippewelle variiert von Jahr zu Jahr. Auch die Erreger verändern sich von Jahr zu Jahr, so dass der Grippeimpfstoff jedes Jahr auf die neuen Erreger angepasst wird. Deshalb sollten Sie sich auch jedes Jahr wieder neu impfen lassen. So können Sie sich und andere optimal gegen eine Influenzainfektion schützen
Influenza: Schutzimpfung mit Beratung im separaten Zimmer
Wir impfen bereits seit 2020 gegen Grippe (Influenza) mit quadrivalentem Grippeimpfstoff, Personen ab 60 Jahren erhalten den Hochdosisimpfstoff entsprechend der STIKO-Empfehlungen und soweit verfügbar. Nach umfassender Beratung und Aufklärung sowie dem Ausschluss von Gegenanzeigen erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zur Durchführung der Impfung sowie in die mit der Inanspruchnahme der Impfleistungen verbundene Datenerhebung und -verarbeitung. Danach erhalten Sie die Impfung. Die Impfung ist kostenlos für Sie. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und bringen Sie Ihre Versichertenkarte bzw. Versicherungsnachweis und Ihren Impfausweis mit. Ersatzweise stellen wir eine separate Impfbescheinigung aus.
Geimpft wird immer ab Herbst, sobald wir den aktuellen Influenzaimpfstoff erhalten haben, d.h. in der Regel ab Mitte/Ende September, die Impfung ist bis Ende März möglich.
Sind Sie anspruchsberechtigt?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und (gesetzlich oder privat) krankenversichert sein.
Darüber hinaus müssen Sie unter die Festlegungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V fallen: Sich kostenlos gegen Influenza impfen lassen dürfen demnach Personen ab 60 Jahre, Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon, Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können sowie Personen mit erhöhtem beruflichem Risiko. Außerdem kann es zusätzliche Vereinbarungen mit Ihrer Krankenkasse geben.
Lassen Sie sich aber bitte nicht von dieser Auflistung abschrecken, wie bei vielen anderen Vorschriften filtern wir das auf Sie Zutreffende gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch heraus.