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An der Mühle 1, 66453 Gersheim
0 68 43 / 781 ihre@loewen-apo.eu
Medizinisches Personal impft eine Person am Oberarm.

Wie kann man eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Bitte vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Zeit, um Sie umfassend und persönlich zu beraten.

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Grippeschutz­impfungen

Unter „Grippe“ verstehen viele Menschen eine stärkere Erkältung, einen sogenannten „grippalen Infekt“. Die echte Grippe (Influenza) wird daher häufig unterschätzt. Influenzaviren verursachen schwere Atemwegsinfektionen, die oft zu Komplikationen führen, und leider auch viele Todesfälle, insbesondere bei älteren und / oder vorerkrankten Menschen. Der Verlauf der winterlichen Grippewelle variiert von Jahr zu Jahr. Auch die Erreger verändern sich von Jahr zu Jahr, so dass der Grippeimpfstoff jedes Jahr auf die neuen Erreger angepasst wird. Deshalb sollten Sie sich auch jedes Jahr wieder neu impfen lassen. So können Sie sich und andere optimal gegen eine Influenzainfektion schützen

Influenza: Schutzimpfung mit Beratung im separaten Zimmer

Wir impfen bereits seit 2020 gegen Grippe (Influenza) mit quadrivalentem Grippeimpfstoff, Personen ab 60 Jahren erhalten den Hochdosisimpfstoff entsprechend der STIKO-Empfehlungen und soweit verfügbar. Nach umfassender Beratung und Aufklärung sowie dem Ausschluss von Gegenanzeigen erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zur Durchführung der Impfung sowie in die mit der Inanspruchnahme der Impfleistungen verbundene Datenerhebung und -verarbeitung. Danach erhalten Sie die Impfung. Die Impfung ist kostenlos für Sie. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und bringen Sie Ihre Versichertenkarte bzw. Versicherungsnachweis und Ihren Impfausweis mit. Ersatzweise stellen wir eine separate Impfbescheinigung aus.

Geimpft wird immer ab Herbst, sobald wir den aktuellen Influenzaimpfstoff erhalten haben, d.h. in der Regel ab Mitte/Ende September, die Impfung ist bis Ende März möglich.

Sind Sie anspruchsberechtigt?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und (gesetzlich oder privat) krankenversichert sein.

Darüber hinaus müssen Sie unter die Festlegungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V fallen: Sich kostenlos gegen Influenza impfen lassen dürfen demnach Personen ab 60 Jahre, Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon, Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können sowie Personen mit erhöhtem beruflichem Risiko. Außerdem kann es zusätzliche Vereinbarungen mit Ihrer Krankenkasse geben.

Lassen Sie sich aber bitte nicht von dieser Auflistung abschrecken, wie bei vielen anderen Vorschriften filtern wir das auf Sie Zutreffende gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch heraus.

Holen Sie sich jetzt Ihre Grippeimpfung!

Grippe? Ohne mich! Lassen Sie sich gegen Grippe impfen!

Jedes Jahr erkranken Tausende Menschen an der Grippe. Besonders anfällig sind Schwangere, kleine Kinder und ältere Menschen, chronisch Kranke und Personen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben.
Die Influenza-Viren übertragen sich nicht nur als Tröpfchen, sondern bleiben auch an Alltagsgegenständen wie Türklinken oder Geldscheinen haften. Wer sich infiziert hat, wird also schnell zu einer Virenschleuder. Mit einer Impfung schützen Sie deshalb nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen wie Freunde und Familie.
Durch die Grippe-Schutzimpfung werden in Deutschland jedes Jahr etwa 400.000 Erkrankungen verhindert – machen Sie mit! Jede geimpfte Person hilft dabei, die Grippe einzudämmen. Und Ihre Apotheke hilft Ihnen mit der Impfung. Kommen Sie einfach vorbei und sprechen Sie uns dazu an. Informieren Sie sich, lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Impftermin mit uns!

Unsere Website ist barrierefrei!

Wir setzen uns für digitale Teilhabe ein – unsere Internetseite ist nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet. So können alle Menschen unsere Inhalte einfach und komfortabel nutzen – unabhängig von Einschränkungen oder Vorerfahrungen.

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